Arbeitskleidung

Berufsbekleidung wird steuerlich anerkannt

Persönliche Schutzausrüstung
10.03.2021

 
Unter welchen Bedingungen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegenüber dem Fiskus geltend gemacht werden kann.
Schutzkleidung von Mewa
Auch vom Textildienstleister gemietete Berufskleidung wird steuerlich anerkannt.

In vielen Unternehmen tragen Beschäftigte eine zur Branche und Tätigkeit passende Berufsbekleidung. Das reicht von der Schutz- und Hygieneausstattung über die Arbeitskleidung in Handwerk und Industrie bis zum repräsentativen Service- und Business-Outfit. Mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzkleidung, für die der Arbeitgeber immer aufkommen muss, regeln Kollektivverträge oder individuelle Vereinbarungen, ob Chef oder Beschäftigte die Kosten für Anschaffung und Pflege der Kleidungsstücke übernehmen.

Nimmt ein Unternehmen die Anschaffung der Arbeits- oder Berufsbekleidung für sein Personal selbst in die Hand, gewinnt es doppelt: Einerseits werden die Mitarbeiter*innen mit einem professionellen Outfit ausgestattet, und andererseits können die Ausgaben für Anschaffung, ­Pflege und Instandhaltung steuermindernd geltend gemacht werden.

Das Gleiche gilt, wenn diese Aufgaben teilweise oder ganz einem Textildienstleister überlassen werden.

Nicht alles wird anerkannt

Absetzbar ist aus Sicht des Finanzamtes „klassische Berufsbekleidung“, die die Berufsbezogenheit äußerlich sichtbar zum Ausdruck kommen lässt. Beispielsweise die besonders strapazierfähige Hose für den Metallhandwerker oder die Kochjacke für den Küchenchef. Im Dienstleistungssektor steht dabei die Außenwirkung stärker im Vordergrund als die Schutzfunktion.

Für die Beschäftigten stellt die Überlassung der von der Finanz anerkannten Kleidungsstücke keinen geldwerten Vorteil dar und muss daher nicht versteuert werden. Egal, ob die textile Ausstattung ausgeliehen wird oder ob sie in deren Eigentum übergeht. Sofern Beschäftigte die Pflege selbst übernehmen, können sie die laufenden Kosten dafür – genauso wie anderenfalls der Arbeitgeber – steuerlich absetzen.

Wenn das Unternehmen die Berufsbekleidung mietet, hat das keinen Einfluss auf die Umsatzsteuer, sofern die Kleidungsstücke den Beschäftigten unentgeltlich überlassen werden. [pi/gr]

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