UV-Strahlung

Allzu viel ist ungesund

Arbeitsschutz
21.02.2022

Von: Redaktion Metall
Immer mehr Berufstätige erkranken an Hautkrebs, hervorgerufen durch UV-Strahlung. Doch nicht nur die Sommersonne ist gefährlich.
Großbaustelle mit Arbeitern
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Angestellten vor UV-Strahlung zu schützen und dafür geeignete Mittel zur Verfügung zu stellen.

Ob Baubranche, Logistik, Landwirtschaft oder Gartenbau: Menschen, die im Freien arbeiten, sind ständig UV-Strahlen ausgesetzt. Arbeit in der Sonne ohne entsprechenden Schutz erhöht das Hautkrebs-Risiko.

In Deutschland zählt der weiße Hautkrebs durch UV-Strahlung inzwischen nach der Lärmschwerhörigkeit zu den häufigsten Berufskrankheiten. Ausgelöst wird der berufsbedingte Hautkrebs durch zu lange ungeschützte Aufenthalte in der Sonne. Die ultravioletten Strahlen dringen unbemerkt in die Haut ein und können sie kurz- sowie langfristig schädigen.

UV-Belastung steigt

Der Klimawandel hat örtlich Auswirkungen auf die Intensität der UV-Strahlen: Mehr sonnige Tage, sogenannte "Mini-Ozonlöcher" und Ozonabbau sorgen dafür, dass die UV-Werte schon im Frühjahr in die Höhe steigen. Bereits im April zeigt der UV-Index in Mitteleuropa die Gefährdungsstufe 4 an. "Viele Arbeiter und Arbeitgeber unterschätzen die Notwendigkeit von professionellem Hautschutz. Denn es kommt nicht nur auf die Maßnahmen insgesamt, sondern auch auf deren Wirksamkeit an", weiß Frank Küsters, Geschäftsführer des auf Hautschutz spezialisierten Unternehmens SC Johnson Professional.

Vor UV-Strahlung müssen Haut und Augen geschützt werden: Outdoor-Worker sollten daher lange Kleidung tragen, die den Großteil des Körpers bedeckt. Zudem sind Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Sonnencreme mit mindestens Lichtschutzfaktor (LSF) 30 unumgänglich. Bei schweißtreibender Arbeit im Freien sind einfache Sonnenschutzsprays aus der Drogerie ohne ausreichenden UV-A und UV-B Schutz nicht geeignet. Allgemein gilt für das Arbeiten in der Sonne: Die sengenden Mittagsstunden zwischen 11 und 16 Uhr möglichst meiden und die Pausen im Schatten verbringen.

Aber nicht nur draußen droht Gefahr: Auch beim Schweißen oder Härten von Kunststoffen entsteht künstliches UV-Licht, das Hautkrebs auslösen kann.

UV-Schutz ist Arbeitsschutz

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Angestellten vor UV-Strahlung zu schützen und dafür geeignete Mittel zur Verfügung zu stellen – das kann von UV-Schutzausrüstung über Sonnenbrillen bis hin zu UV-Hautschutzcremes reichen. Die Auswahl ist nicht immer einfach. Hier hilft zum Beispiel der Technische Handel mit Beratungen zur Gefährdungsbeurteilung, mit Hautschutzplänen und Schulungen.

Gesundheitsschutz durch immer griffbereite Hautcreme gegen UV-Strahlung.
Am besten immer griffbereit: UV-Schutz für die Haut.

Fazit: Beim wichtigen Thema Hautschutz sollten Betriebe nicht geizen und auf bewährte Qualitätsprodukte mit hohem Lichtschutzfaktor gegen UV-A, UV-B sowie UV-C Strahlung setzen, die wasserfest und unparfümiert sind. Der Technische Handel verfügt in der Regel über geeignete Produkte und kann im Bedarfsfall maßgeschneiderte Produktlösungen für den UV-Schutz zusammenstellen. [gr]