Vertragsgestaltung mit BIM

BIM
19.09.2017

 
Die Baurechtsexperten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner luden am 13. September 2017 zum Jour Fixe in ihre Büro-Räumlichkeiten ein. 
Bernhard Kall und Katharina Müller (Müller Partner Rechtsanwälte), mit dem Gastreferenten und BIM-Experten Peter Fischer (Strabag).
Bernhard Kall und Katharina Müller (Müller Partner Rechtsanwälte), mit dem Gastreferenten und BIM-Experten Peter Fischer (Strabag).

Gastreferent und Bauwirtschaftsexperte Peter Fischer (Strabag), stellte eingangs das Building Information Modeling (BIM) als eine kooperative Arbeitsmethodik und Methode der optimierten Planung bis hin zur Nutzung durch das Facility Management vor. Er präsentierte die unterschiedlichen Sichtweisen, nämlich des Auftraggebers, Planers, der Bauausführenden sowie des Betreibers und wies darauf hin, dass BIM-Kompetenz ein Wettbewerbsvorteil sein kann, jedenfalls aber großes Einsparungspotential für alle am Projekt Beteiligten mit sich bringe. „Dazu müssen Terminplanung, Ressourcenplanung, Beschaffung, Logistik und Arbeitsvorbereitung mit BIM abgewickelt werden“, so Fischer.

Berufsbild BIM-Manager wird relevanter

Im Anschluss legte Kanzlei-Partner Bernhard Kall die vergaberechtlichen Grundlagen dar und ging auf die Herausforderungen bei der Vergabe von BIM-Leistungen durch öffentliche Auftraggeber ein. Er betonte, „dass man für Ausschreibungen von Leistungen mit Bezug zu BIM das Rad nicht neu erfinden, aber auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Grundprinzipien besonderes Augenmerk legen" müsse. Im Rahmen der Erläuterungen der Auswirkungen von BIM auf die Projektabwicklung strich Fischer heraus, dass „BIM ohne tiefgreifenden Wandel der Projektkultur in Richtung Transparenz, Kooperation und offenem Umgang mit Fehlern nicht erfolgreich sein wird“.

Anwältin und Gastgeberin Katharina Müller wies im baurechtlichen Vortragsteil darauf hin, dass die Arbeit mit BIM klare vertragliche Regelungen voraussetze. Insbesondere für die erfolgreiche Abwicklung von BIM-Projekten sei es erforderlich, die Einzelverträge über besondere Vertragsbestimmungen miteinander zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. BIM berühre die Leistungspflichten aller Projektbeteiligten und es bedürfe darum einer klaren Aufgaben- und Rollenverteilung, insbesondere auch des jungen Berufsbild eines BIM-Managers, der übergeordnete Strukturierungs- und Steuerungsaufgaben übernimmt. „Größtes Störungsrisiko ist die Koordination. In einem BIM-Projekt wird es unerlässlich sein, dass der Auftraggeber seine Koordinationspflichten wahrnimmt“, so Müller.

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