Sozialpartnerempfehlung

Arbeitszeitkalender "kurz/lang" für 2023

Bundesinnung Bau
11.10.2022

Die "kurz/lang"-Arbeitszeitmodelle erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit. Auch für 2023 gibt es eine Empfehlung der Sozialpartner.

Die kurz/lang-Modelle zeichnen sich dadurch aus, dass die Zahl der Arbeitstage pro Woche unterschiedlich ist. Es gibt kurze Wochen, die von Montag bis Donnerstag dauern, und lange Wochen, die für alle Tage von Montag bis Freitag Arbeitszeit vorsehen. Die Arbeitszeit, die am Freitag der kurzen Woche entfällt, wird auf die übrigen Arbeitstage beider Wochen (also sowohl in der kurzen als auch in der langen Woche) verteilt. Damit lässt sich das Modell dem Grunde nach so gestalten, dass die tägliche Normalarbeitszeit nicht über neun Stunden hinausgehen muss.

Ist der kurz/lang-Kalender verpflichtend?

Um dem Praktiker zu helfen, wird jedes Jahr im Vorhinein von den Bau-Sozialpartnern eine gemeinsame Empfehlung ­herausgegeben. Wer sich an die Empfehlung hält, hat die Gewissheit, dass einerseits alle rechtlichen Vorgaben entsprechend berücksichtigt werden, andererseits aber auch praktische Aspekte nicht zu kurz kommen (z. B. Vermeidung von häufigen Rhythmuswechseln).
Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung dieser Empfehlung besteht aber – wie der Name schon verrät – nicht. Wer für seinen Betrieb Abweichungen vornimmt, muss aber dennoch alle rechtlichen Vorgaben einhalten.

Was bedeuten die roten und die schwarzen Wochen im Kalender?

Der Kollektivvertrag sieht insgesamt drei kurz/lang-Modelle vor, und zwar zwei für das System kurze/lange Woche sowie ein lange/lange/kurze-Woche-Modell. Die Existenz von zwei kurz/lang-Modellen lässt sich nur historisch begründen, und die Unterscheidung ist seit der Einführung des Taggeldsystems im Jahr 2004 auch nicht mehr von grundlegender Bedeutung. Da der Kollektivvertrag in diesem Punkt aber nicht geändert wurde, enthält er nach wie vor beide Modelle (§§ 2B und 2C Kollektivvertrag Bauindustrie/Baugewerbe).

Beide kurz/lang-Modelle können ganzjährig angewendet werden. Anderes gilt für das lang/lang/kurz-Modell, welches nur in 30 Kalenderwochen, die zwischen April und November liegen müssen, ­zulässig ist. Dieses Modell sieht grundsätzlich einen Rhythmus von zwei langen und einer kurzen Woche vor. In der Sozialpartnerempfehlung wird dieses Modell grafisch in roter Farbe dargestellt, die beiden kurz/lang-­Modelle hingegen in schwarzer Farbe.

Was gilt für Angestellte?

Bei den Bauangestellten sieht der Kollektiv­vertrag nur ein kurz/lang-Modell vor; das Modell lange/lange/kurze Woche kann also mit Angestellten nicht vereinbart ­werden. Außerdem gibt es keine ­gemeinsame ­Empfehlung der Kollektivvertragsparteien. Aus praktischen Gründen empfiehlt es sich, die für die Arbeiter geltende kurz/lang-­Empfehlung zu verwenden.

Weitere Hinweise finden Sie unter www.bau,or.at/kv

"kurz/lang"-Arbeitszeitkalender 2023 - Teil 1
Der "kurz/lang"-Arbeitskalender für 2023 - Jänner bis Juni
"kurz/lang"-Arbeitszeitkalender für 2023 - Teil 2
Der "kurz/lang"-Arbeitszeitkalender für 2023 - Juli bis Dezember

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