Corona: Strabag stellt Baustellen ein

Covid-19
18.03.2020

Von: Redaktion Bauzeitung
Die Strabag stellt auf Grund des Corona-Virus den geregelten Baubetrieb bis 22.3.2020 ein. Einzelne Baustellen bleiben aber offen.
Die Strabag stellt auf Grund des Corona-Virus den geregelten Baubetrieb ein.
Die Strabag stellt auf Grund des Corona-Virus den geregelten Baubetrieb ein.

Die Strabag stellt mit heutigem Tag, dem 18.3.2020, den geregelten Baubetrieb in Österreich ein. Dies gilt bis auf Weiteres, mindestens jedoch, solange die 98. Verordnung des Bundesministers für Soziales gemäß §2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes gilt – also bis zum 22.3.2020. Von der Maßnahme werden rund 1.000 Baustellen betroffen sein.

Birtel: Drastischer Schritt notwendig

„Die Einschränkungen im öffentlichen Leben im Zusammenhang mit der Coronavirus-Prävention haben massive Auswirkungen auf unseren Baubetrieb“, so Strabag SE-Vorstandsvorsitzender Thomas Birtel. „Nach Abwägung aller Interessen und vor allem auch der gesellschaftlichen Verantwortung wegen sehen wir uns gezwungen, diesen drastischen Schritt zu setzen.“ Eine Evaluierung der Baustellen hat ergeben, dass bei einer Vielzahl an Baustellen ein ein-Meter-Abstand zwischen Mitarbeitenden im praktischen Baubetrieb nicht – wie nun gesetzlich gefordert – durchgängig gewährleistet werden und die Lieferkette von Materialien und Nachunternehmen nicht mehr sichergestellt werden kann.

Die einzustellenden Baustellen werden gesichert und, da nicht abschätzbar ist, wie lange dieser Ausnahmezustand tatsächlich dauert, für einen mehrwöchigen Stillstand vorbereitet. Projekte, bei denen der Mindestabstand eingehalten werden kann, sowie Projekte von übergeordnetem öffentlichem Interesse werden – im Einverständnis mit der Auftraggeberseite – eingeschränkt weitergeführt. Ob und inwieweit es auch in anderen Konzernländern zu temporären Baueinstellungen kommen wird, lässt sich derzeit nicht verlässlich abschätzen.

Betrieb aufrecht erhalten

Höchst vorsorglich löst die Strabag das Frühwarnsystem gemäß § 45a AMFG (Österreichisches Arbeitsmarktförderungsgesetz) sowohl hinsichtlich des gewerblichen Personals als auch hinsichtlich der Angestellten in Österreich aus. Der notwendige Geschäftsbetrieb in Österreich wird unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich aufrechterhalten, um nach dem Stillstand den Baustellenbetrieb geordnet wieder aufnehmen zu können.

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