Energiekostenzuschuss 1

Anmeldung für erste Phase nur noch bis 20. Jänner möglich

Energiekosten
13.12.2022

Aktualisiert am 17.01.2023
Energieintensiven Betriebe, die für den Zeitraum Februar bis September 2022 noch keine Energiekostenzuschuss-Voranmeldung gestellt haben, können das nun in der Nachfrist bis 20. Jänner 2023 nachholen. Außerdem wurde der Energiekostenzuschuss 1 bis Ende 2022 verlängert, Details für die Voranmeldung gibt es aber noch nicht.
Zweite Chance für die Voranmeldung des Energiekostenzuschusses bei der Nachfrist von 16. – 20. Jänner 2023.
Zweite Chance für die Voranmeldung des Energiekostenzuschusses bei der Nachfrist von 16. – 20. Jänner 2023.

Um den stark gestiegenen Energiepreisen entgegenzuwirken hat die Regierung für energieintensive Unternehmen den Energiekostenzuschuss 1 ins Leben gerufen. Für den Förderzeitraum von Februar bis September 2022 stehen dafür insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Zuschuss berechtigt sind energieintensive Betriebe, die nachweisen können, dass ihre Energiekosten mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. des Umsatzes betragen. Ausgenommen von den Eingangskriterien sind Betriebe, deren Umsatz weniger als 700.000 Euro ausmacht.

Ohne Voranmeldung kein Antrag möglich

Bei der ersten Voranmeldungsfrist von 7. bis 28. November haben rund 87.000 Unternehmen eine Voranmeldung abgegeben. Diese können nun seit 29. November bis zum 15. Februar 2023 je nach Terminzuteilung, ihren Antrag für den Energiekostenzuschuss über den aws-Fördermanager stellen.

Damit möglichst alle betroffenen Unternehmen einen Energiekostenzuschuss beziehen können, hat die Regierung eine Nachfrist für die Voranmeldung gesetzt. Bis spätestens 20. Jänner 2023 können Betriebe, die den Förderkriterien entsprechen und noch keine Voranmeldung durchgeführt haben, das bei aws, der Förderbank des Bundes, nachholen. Denn ohne Voranmeldung ist kein Antrag möglich. Zusätzliche Informationen zur Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag "Energiekostenzuschuss: Alles zu Voranmeldung und Antrag".

Die richtig hohen Energiekosten kommen erst

Für die Wirtschaft ist der aktuelle Energiekostenzuschuss allerdings nur ein erster Schritt. Denn das aktuelle Modell ist stark auf die Vergangenheit ausgerichtet, da es ausschließlich die erhöhten Energiekosten bis Ende 2022 abdeckt und auch nur für energieintensive Betriebe. "Für viele Betriebe laufen die Vereinbarungen mit ihren Energielieferanten jetzt aus. Die hohen Energiekosten kommen mit den neuen Verträgen also jetzt erst so richtig bei den Unternehmen an", erklärt WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker. Dazu kommt, dass die Strom- und Gaspreisbremse in Deutschland der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe stark zusetzt.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe zu sichern, den Betrieben Planungssicherheit zu geben und den Wirtschaftsstandort in der Krise zu stärken hat die Regierung daher kurz vor Weihnachten den Energiekostenzuschuss 2 präsentiert, mit dem alle heimischen Unternehmen im Jahr 2023 in Sachen Energiekosten entlastet werden sollen. Wie schon bei der ersten Phase des Energiekostenzuschusses 1 werden die Anträge beider Energie-Förderungen über den Fördermanager der aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft) erfolgen. Genauere Details bezüglich der Einreichung sind bis dato aber noch nicht bekannt, die Anwendungsrichtlinie dafür fehlt noch.

Schon Aufträge an Deutschland verloren

Für WKO-Präsident Harald Mahrer ist das ein wichtiges Signal an die Betriebe, da für 83 Prozent der heimischen Unternehmen derzeit die Energiekosten die größte Herausforderung ist. Positiv auch die Reaktion von IV-NÖ-Präsident Thomas Salzer, der aber darauf hinweist, dass das österreichische Modell in Wirkung und Dauer gleichwertig mit dem deutschen Energiepreisdeckel sein muss, um die Wettbewerbsfähigkeit zu Deutschland sicherzustellen. Denn die ersten Auswirkungen der deutschen Gas- und Strompreisbremse sei schon spürbar: "Es gibt schon Fälle, wo Aufträge an das Nachbarland verloren wurden".

Alle Informationen zum Energiekostenzuschuss 1 finden Sie auch auf der Homepage des aws: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

Kriterien des Energiekostenzuschusses

Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe im Zeitraum von Februar bis September 2022 unterstützt. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.