Meister*innenprüfung
347 neue Meister*innen für das Wiener Handwerk und Gewerbe
Alexander Biach, Direktor-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Wien und Alexander Eppler, Wiener Spartenobfrau-Stellvertreter für Gewerbe und Handwerk ehrten am 31. Mai die neuen Wiener Nachwuchsmeister*innen. "347 junge Menschen haben im letzten Jahr ihre anspruchsvolle Meisterausbildung in Wien positiv absolviert. Unsere Meisterinnen und Meister übernehmen eine hohe Verantwortung. Sie führen Betriebe und sichern so Arbeitsplätze. Und sie sind es auch, die künftige Generationen an neuen Fachkräften ausbilden und damit die hohe Qualität im Handwerk und Gewerbe weitertragen", so Alexander Biach. Als Meister-Moderator führte Armin Assinger durch den Gala-Abend, bei dem alle Absolvent*innen des Jahrgangs 2021 ausgezeichnet wurden. Unter den "Top 5" der insgesamt 347 Meister*innen finden sich Denkmal-, Fassaden und Gebäudereinigung mit 41 Absolvent*innen, es folgen Baumeister*innen mit 29 neuen Meister*innen, Hörgeräteakustiker*innen (24), Arbeitskräfteüberlassung (23) sowie Kraftfahrzeugtechnik (22). Bei den Gas- und Sanitärtechniker*innen sind 13 neue Meister dabei, bei den Tischler*innen legten neun Kandidat*innen den Meistertitel ab.
Qualifikation der Meister*innen
"Im Gewerbe und Handwerk ist die Qualifizierung zum Meister die wichtigste Form der beruflichen Weiterentwicklung. Ich freue mich, dass wir trotz der Pandemie so viele Meisterbriefe vergeben konnten. Das zeigt, wie krisensicher das Gewerbe und Handwerk ist", so Alexander Eppler. "Speziell im Handwerk braucht man viele Erfahrungskilometer. Gerade während man sich auf die Meisterprüfung vorbereitet, lernt man noch unglaublich viel. Besonders wichtig ist, dass man als angehender Meister die wirtschaftliche Realität kennenlernt und Einblicke in die Führung eines Unternehmens bekommt. Da kann ein Praktikum neben der Schule oder dem Studium nicht mithalten. Mit der Meisterprüfung ist auf der einen Seite damit die Berufsausbildung abgeschlossen. Auf der anderen Seite ist die Meisterprüfung der Schlüssel zur Selbstständigkeit", so Eppler.
Gefeierter Nachwuchs
"Die Zeit war noch nie so gut für das Handwerk. Die, die das traditionelle Handwerk beherrschen und dadurch hohe Qualität bieten, haben volle Auftragsbücher. Grundsätzlich geht der Trend weg von der Kurzlebigkeit, was sehr gut für das Handwerk ist. Die Politik hat nun auch erkannt, wie wichtig und wertvoll das Reparieren ist. Zum einen gibt es eine Mehrwehrtsteuer-Senkung auf Reparaturen und zum anderen die Möglichkeit des Reparaturbonus, bei der bis zu 50 Prozent der Kosten gespart werden können. Dafür müssen wir natürlich gute Fachkräfte ausbilden und hohe Standards erhalten", so Maria Smodics-Neumann, Wiener Spartenobfrau für Gewerbe und Handwerk.
Hoher Stellenwert
In Österreich hat die Meister*innenprüfung bzw. Befähigungsprüfung einen hohen Stellenwert. Sie gilt als Gütesiegel für Konsument*innen. In diese Form der beruflichen Weiterbildung zu investieren, macht sich bezahlt. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist fachliche und kaufmännische Top-Qualifizierung entscheidend für Aufstieg und unternehmerischen Erfolg. In 81 Gewerben – davon werden mehr als 40 meist traditionelle Branchen als Handwerke bezeichnet – stellt die Meister*innen- bzw. Befähigungsprüfung die Zugangsvoraussetzung für die Selbstständigkeit dar. Darüber hinaus sind Meister*innenbrief und Befähigungsurkunde bei Kund*innen anerkannte Qualitätsnachweise. Der Großteil der Absolvent*innen geht in die Selbstständigkeit und trägt so zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts bei.
Meister*in amtlich eintragen
Seit dem 21. August 2020 können alle Personen, die eine Meister*innenprüfung abgelegt haben, den Titel "Meisterin" oder "Meister" offiziell vor ihrem Namen führen, um die erworbenen Qualifikationen sichtbar zu machen. Außerdem kann der Titel auch im zentralen Melderegister und in amtliche Urkunden eingetragen werden. Der Eintrag ist freiwillig und kann jederzeit durchgeführt werden. Das Recht zur Führung und Eintragung des Meister*innentitels gilt nur für Absolvent*innen einer Meister*innenprüfung nach der Gewerbeordnung, nicht für Absolvent*innen anderer Prüfungen wie der Befähigungsprüfung – selbst wenn die Berufsbezeichnung den Bestandteil "-meister*in" enthält, wie etwa bei Baumeister*in oder Werkmeister*in. (dd)